PV - 0% UmSt. nach § 12 Abs. 3 UstG
Lieferung mit 0% Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UstG
§ 12 Abs. 3 UstG greift nur wenn Sie eine Privatperson sind, die Produkte in Deutschland auf oder in der Nähe der Privatwohnung, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die zu dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden und die ortsfeste Photovoltaikanlage die installierte Bruttoleistung laut Markstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowattstunden (Peak) beträgt oder betragen wird.
Um vom 0 Prozent-Satz zu profitieren, bestätigen Sie bitte, dass Sie für den Null-Steuersatz nach § 12 Abs. 3 UstG berechtigt sind. Sollte sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen etwas ändern, behalten wir uns vor, die fällige Mehrwersteuer nachzufordern.